Allgemeines Reglement für Einzelfahrer/innen und Teams
Jeder Radsportler ist grundsätzlich startberechtigt! Es wird eine ärztliche Untersuchung empfohlen! Der Teilnehmer ist registriert, wenn er im vollständig ausgefüllten Anmeldeformular die Bedingungen des Veranstalters anerkennt, und den Haftungsausschluss vor Ort unterschreibt.
- Während des ganzen Rennens besteht für alle Fahrer/innen Helmpflicht. Zu tragen ist ein Hartschalenhelm.
- Jegliche (Unfall-Haftpflicht) Versicherung ist Sache der Teilnehmer/innen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Schäden/Verluste/Diebstahl an Mensch und Material ab. Die Fahrer/innen bestätigen mit ihrer Anmeldung, bei Unfall oder Krankheit in ausreichender Höhe und eigenverantwortlich versichert zu sein. Außerdem nehmen sie den Haftungsausschluss des Veranstalters und den gesamten Inhalt dieses Reglements zur Kenntnis und erklären sich mit allen Bestimmungen einverstanden.
- Lenkeraufsätze bzw. Zeitfahrlenker sind erlaubt. Scheibenräder aber auch Speichenräder bis zu einer minimalen Anzahl von “drei” Speichen pro Laufrad sind gestattet. Im Zweifel entscheidet die Rennleitung. Liegeräder, Hochräder und andere “exotische” Fahrräder sind bei diesem Rennen nicht genehmigt. Das wurde aufgrund der allgemeinen Sicherheit entschieden.
- Die Fahrer/innen haben sich den Straßenverkehrsvorschriften anzupassen! Die Fahrer/innen sind für die eigene und die Sicherheit Dritter selbst verantwortlich. Es gilt die STVO in der jeweils aktuellen Fassung!
- Rennpausen sind für Einzelfahrer/innen und Teams jederzeit erlaubt.
- Das Rennen dauert zirka 24 Stunden. Die letzte noch zu fahrende Runde wird den Führenden (Einzel/Staffel) durch die “Glocke” signalisiert. Nach der Zielankunft des Gesamtsiegers ist auch für jeden Teilnehmer, der nach dem Sieger ins Ziel kommt, das Rennen beendet.
- Bei sehr schlechter Witterung oder besonderen Vorkommnissen entscheidet die Rennleitung über einen Ab- oder eine Unterbrechung des Rennens.
- Fahrer oder Teams, welche das Rennen frühzeitig aufgeben, haben sich bei der Rennleitung ohne unnötigen Aufschub abzumelden.
- Der Veranstalter gewährleistet nahe gelegene WC-Anlagen.
- Es ist verboten, die Straßen zu beschriften. Allfällige Kosten für eine Entfernung der “Fanpost” können zu Lasten des/der Fahrers/in oder der Teams gehen. Eine strafrechtliche Verfolgung der Verursacher durch die Behörden ist vorbehalten.
- Bei den Teams ist immer nur ein/e Fahrer/in im Rennen. Ein Fahrerwechsel ist jederzeit möglich, muss aber in der Wechselzone erfolgen. Wird nichts anderes verlautbart, muss der Wechsel mittels “Abklatschen” erfolgen.Es ist den 2er und 3er-Teams 2010 nicht erlaubt, weitere registrierte Fahrer/innen des gleichen Teams auf die Strecke zu schicken, um Teamkollegen/innen zu helfen (Mannschaftszeitfahren, etc.).
Generalklausel:
Da es unmöglich ist, auf alle Eventualitäten (sportliche, od. Sicherheit bezogene, Fairness etc.) im allgemeinen Reglement einzugehen wird im jeweiligen Anlassfall von der Rennleitung eigenverantwortlich entschieden. Es sind Verwarnungen, Zeitstrafen, Geldstrafen, Disqualifikationen aber auch besondere, verpflichtende Verhaltensweisen vorgesehen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Rennen. Für solche Fälle gibt es keinerlei Ersatzansprüche irgendwelcher Art. Sicherheit, Sportlichkeit, Fairness und ein Verhalten das den allgemeinen Werten einer sozialen Gesellschaft entspricht, wird sowohl von den Fahrern als auch von deren Begleitern, aber auch von der Rennleitung erwartet. Der jeweilige Fahrer oder Teamkapitän ist auch für das Verhalten seiner Begleiter verantwortlich. Auch das Fehlverhalten der Begleiter kann zu den o.a. Strafsanktionen führen. Nach Maßgabe dieser Werte wird ein erforderlicher Schiedsspruch durch die Rennleitung zu fällen sein. Eine Entscheidung der Rennleitung kann nur in extremen Ausnahmefällen vom Organisationskomitee aufgehoben werden. Dies erfordert einen Mehrheitsentscheid aller (in beiden Gremien) Beteiligten. Durch eine eventuelle Rechtsunerheblichkeit einer der voran genannten Bestimmungen, werden andere Bestimmungen dieses Reglements nicht berührt. Es gilt das Recht der Republik Österreich.